18.01.2012

Stellplatz ist kein Stellplatz !?

Heute morgen kam ein Anruf der Gemeinde zum unserem Bauantrag. Die Unterlagen sind wohl soweit ok mit der kleinen Ausnahme, dass der Stellplatz vor der Garage nicht als Stellplatz anerkannt wird sondern lediglich als Zufahrt zur Garage. Tja, und da der Bebauungsplan 2 Stellplätze pro Wohneinheit vorschreibt, muss jetzt wohl oder übel ein Teil unseres Vorgartens für einen weiteren Stellplatz weichen.
Das muss jetzt natürlich noch mal alles geändert in den Lageplan eingezeichnet werden mit Unterschrift von uns und dem Planer/Architekten und der Gemeinde vorgelegt werden.
Nach Einreichung dieser Änderung bekommen wir dann umgehend unsere Genehmigung *freu* 

Ich hab unseren Planer gleich angeschrieben (telef. leider nicht erreicht) und um umgehende Erledigung gebeten ..... hoffentlich dauert das jetzt nicht wieder sooooo lange ........

1 Kommentar:

  1. hallo, dass ist wieder typisch deutsches baurecht. bloß gut, dass dies im nachhinein nie jemand überprüft wo welche Stellplätze sind :-)

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